Führerschein mit 17


Der „Führerschein mit 17“:
In Hessen seit dem 01. Oktober 2006 eingeführt und offiziell „Begleitetes Fahren“ genannt. Hierfür gelten folgende Regeln:

  • Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren für die Klassen B/BE
  • theoretischer und praktischer Unterricht
  • theoretische und praktische Prüfung (letztere 1 Monat vor dem 17. Geburtstag)
  • nach Bestehen der Prüfungen mit 17 Aushändigung einer Prüfbescheinigung (keine Fahrerlaubnis)
  • die Prüfbescheinigung ist ausschließlich in Deutschland und Österreich gültig; mit ihr darf man auch ohne Begleitperson Fahrzeuge der Führerschein-Klassen AM und L fahren
  • Umtausch der Prüfbescheinigung mit 18 Jahren in einen normalen Kartenführerschein

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eigener Personalausweis
  • eine Kopie des Führerscheines jeder Begleitperson
  • Personalausweis im Original der/des Erziehungsberechtigten
  • Führerscheinantrag und die beiden Anträge zum begleiteten Fahren

Für Begleitpersonen gelten während des Fahrens mit 17 folgende Regeln:

  • Begleiter können sein Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere namentlich benannte Personen
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines
  • die Begleitperson muss zum Zeitpunkt der Begleitung „fahrtauglich“ sein
  • max. 1 Punkt beim KBA in Flensburg
  • max. 0,5 Promille (besser 0,0 Promille) Blutalkoholkonzentration, keine Drogen

Wer mit Prüfbescheinigung, aber ohne berechtigte Begleitperson ein Kraftfahrzeug der Klasse B führt, riskiert

  • den Widerruf der Prüfbescheinigung
  • ein hohes Bußgeld
  • Punkte beim KBA in Flensburg
  • evtl. Führerschein erst wieder mit 18
  • Aufbauseminar für Fahranfänger