Der „Führerschein mit 17“:
In Hessen seit dem 01. Oktober 2006 eingeführt und offiziell „Begleitetes Fahren“ genannt. Hierfür gelten folgende Regeln:
- Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren für die Klassen B/BE
- theoretischer und praktischer Unterricht
- theoretische und praktische Prüfung (letztere 1 Monat vor dem 17. Geburtstag)
- nach Bestehen der Prüfungen mit 17 Aushändigung einer Prüfbescheinigung (keine Fahrerlaubnis)
- die Prüfbescheinigung ist ausschließlich in Deutschland und Österreich gültig; mit ihr darf man auch ohne Begleitperson Fahrzeuge der Führerschein-Klassen AM und L fahren
- Umtausch der Prüfbescheinigung mit 18 Jahren in einen normalen Kartenführerschein
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- eigener Personalausweis
- eine Kopie des Führerscheines jeder Begleitperson
- Personalausweis im Original der/des Erziehungsberechtigten
- Führerscheinantrag und die beiden Anträge zum begleiteten Fahren
Für Begleitpersonen gelten während des Fahrens mit 17 folgende Regeln:
- Begleiter können sein Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere namentlich benannte Personen
- Mindestalter: 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines
- die Begleitperson muss zum Zeitpunkt der Begleitung „fahrtauglich“ sein
- max. 1 Punkt beim KBA in Flensburg
- max. 0,5 Promille (besser 0,0 Promille) Blutalkoholkonzentration, keine Drogen
Wer mit Prüfbescheinigung, aber ohne berechtigte Begleitperson ein Kraftfahrzeug der Klasse B führt, riskiert
- den Widerruf der Prüfbescheinigung
- ein hohes Bußgeld
- Punkte beim KBA in Flensburg
- evtl. Führerschein erst wieder mit 18
- Aufbauseminar für Fahranfänger