Allgemeines

Prüfungen

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird in Hessen seit dem 05.01.2009 nur noch an einem PC durchgeführt und kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters abgelegt werden. Wir bieten daher, begleitend zum Theorieunterricht, das Lernsystem „FAHREN LERNEN MAX“ an, das Du in unserer Fahrschule käuflich erwerben kannst. Damit kannst Du zu Hause am PC oder unterwegs über eine App mit einem Tablett oder Smartphone lernen. Nähere Informationen erhältst Du bei Deiner Anmeldung oder bereits vorab im Internet unter www.fahren-lernen.de.

An der praktischen Fahrerlaubnisprüfung kannst Du einen Monat vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters teilnehmen. Der genaue Zeitpunkt richtet sich am Können des jeweiligen Fahrschülers. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich der Fahrlehrer.

Alkoholverbot für Fahranfänger
Aufgrund der hohen Zahl alkoholbedingter Unfälle hat der Gesetzgeber entschieden, dass für jugendliche Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr ein absolutes Alkoholverbot besteht. Dies gilt ebenso für alle Fahranfänger in der Probezeit, unabhängig vom Alter.

Bei Verstößen drohen Bußgeld in Höhe von bis zu 125,- €, zwei Punkte beim KBA Flensburg, die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Alkohol und Autofahren geht überhaupt nicht! Also Finger weg vom Alkohol!

ASF-Kurs
In den Klassen B/BE, A1 und A wird die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe erteilt. Kommt es während der zweijährigen Probezeit zu groben Verkehrsverstößen, die ein Bußgeld und einen Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg zur Folge haben, wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein „Aufbauseminar für Fahranfänger“ angeordnet.

Dieses Seminar können wir zur Zeit in unserer Fahrschule noch nicht anbieten.

Gutschein für die Fahrausbildung verschenken

Ein Gutschein für die Fahrausbildung ist für unsere Fahrschüler das ideale Geschenk zur Weihnachtszeit, aber auch zu jedem anderen feierlichen Anlass. Die Höhe des Betrages bestimmen Sie selbst. Dieser wird auf dem Fahrschulkonto verrechnet und erleichtert so der/dem Beschenkten die Finanzierung ihres/seines Führerscheins. Ein Geschenk, das sicherlich große Freude bereitet!