Führerschein-Klasse B/B17


Führerschein-Klasse B / B17:
für das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A ) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Voraussetzung
Mindestalter 17 / 18 Jahre
 
Fahrstunden
Der Gesetzgeber schreibt folgende Pflichtfahrstunden / Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem Können eines jeden einzelnen Fahrschülers. Entscheidend dafür ist die Beurteilung des Fahrlehrers, der dabei immer das Ziel verfolgt, Sie zu sicheren und verantwortungsvollen Fahrern auszubilden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM (50 ccm) und L (Traktor).

Die Fahrausbildung endet mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung.