Führerschein Klasse BA / B197


Führerschein-Klasse BA (Automatik)

Die Voraussetzungen und die vorgeschriebene Anzahl von Sonderfahrten sowie der Ablauf der theoretischen und praktischen Prüfungen sind die gleichen wie bei der Führerschein-Klasse B .

Die Fahrausbildung und die Fahrprüfung finden auf Antrag jedoch auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach bestandener Prüfung bekommt ihr dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass nur PKW mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.

Fahrerschulung B197

Diese seit dem 01.04.2021 bestehende Regelung besagt, dass die praktische Fahrprüfung für Fahrzeuge der Klasse B (PKW bis 3,5 t zGG) auf einem Auto- matikfahrzeug abgelegt werden kann, und man trotzdem, unter gewissen Bedingungen , auch Autos mit Schaltgetriebe fahren darf:

Es sind mindestens 10 zusätzliche Fahrstunden und eine 15minütige „Testfahrt“ mit eurem Fahrlehrer zu absolvieren. Diese können gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein.
Am Ende bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule über die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus- gehändigt. Dort wird die Schlüsselzahl B197 in den Führerschein eingetragen, und ihr dürft ganz regulär PKW mit Schalt- und Automatikgetriebe fahren.

Aufhebung des Automatikeintrages (Schlüsselzahl 78)

Auch ein bereits bestehender Automatikführerschein kann auf Grund der neuen Regelung umgeschrieben werden. Dafür gilt:

  1. Für die Klasse B (PKW bis 3,5 t zGG) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt vorzulegen. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
  2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.